Modelo 210 — Spanischer Nicht-Resident-Steuerschätzer
Wenn Sie eine spanische Immobilie besitzen und nicht steuerpflichtig in Spanien sind, müssen Sie jährlich Modelo 210 einreichen — unabhängig davon, ob die Immobilie Mieteinnahmen generiert. Dieser Rechner gibt Ihnen eine realistische Schätzung der fälligen Steuer und berücksichtigt sowohl unvermietete (fiktive Einkünfte) als auch vermietete Szenarien für EU/EWR- und Nicht-EU-Eigentümer.
Spanish cadastral values are typically 30-60% of market value. Find it on your annual IBI bill or the Catastro online portal.
12 for a full year; fewer if you bought/sold mid-year
Joint owners file separately — enter your share
EU/EEA residents pay 19% on the imputed income base.
Was Modelo 210 ist
Modelo 210 ist Spaniens jährliche Steuererklärung für Nicht-Resident-Einkünfte. Für Immobilieneigentümer umfasst sie zwei Szenarien:
- Immobilie im Besitz, aber nicht vermietet — Spanien besteuert 'fiktive Einkünfte' auf die hypothetische Rendite, die Sie aus der Immobilie erhalten würden. Die Grundlage ist 1,1% des Katastralwerts (oder 2%, wenn der Katastralwert in den letzten 10 Jahren nicht überprüft wurde — die meisten wurden kürzlich nicht überprüft; bestätigen Sie dies mit Ihrem gestor). Diese Grundlage wird dann mit 19% (EU/EWR) oder 24% (Nicht-EU) besteuert.
- Vermietete Immobilie — besteuert auf tatsächliche Mieteinnahmen. EU/EWR-Resident können Ausgaben abziehen (IBI, Gemeinschaftsgebühren, Hypothekenzinsen, Reparaturen, Versicherungen, Abschreibungen) und zahlen 19% auf Netto. Nicht-EU-Resident können nichts abziehen und zahlen 24% auf Brutto — ein erheblicher Unterschied.
Einreichungsfristen
- Unvermietet (fiktive Einkünfte) — einmal jährlich für das vorangegangene Steuerjahr einreichen. Frist ist der 31. Dezember des Folgejahres (z. B. Steuererklärung 2026 bis 31. Dezember 2027 fällig). Wenn Sie per Lastschrift zahlen, ist die effektive Frist ca. 23. Dezember.
- Mieteinnahmen — vierteljährliche Einreichungen (Januar, April, Juli, Oktober) für die Mieteinnahmen des vorangegangenen Quartals. Häufiger, leichter zu versäumen. Die meisten Nicht-Resident-Vermieter haben einen gestor auf Dauerbasis.
Miteigentümer reichen separat ein
Wenn Sie und Ihr Partner zu 50/50 Eigentümer sind, reicht jeder von Ihnen seine eigene Modelo 210 für seinen Anteil ein. Eigentumsanteil + Monate im Besitz werden anteilig auf die Steuerbasis angerechnet — der obige Rechner berücksichtigt beide.
Was dieser Rechner nicht tut
Er gibt Ihnen eine Schätzung. Er reicht nicht ein. Spanien verlangt die Einreichung über das Online-System der AEAT mit einem Cl@ve-Zertifikat oder über einen Steuervertreter — fast jeder Nicht-Resident nutzt einen gestor. Typische Gebühren liegen bei 75–120 € pro Eigentümer pro Erklärung. Das ist der Preis dafür, sich nicht mit dem spanischsprachigen Portal der Agencia Tributaria, Strafzinsen für verspätete Einreichung und der jährlichen Frage auseinandersetzen zu müssen, ob Ihr Katastralwert in den letzten 10 Jahren überprüft wurde.
Unsere geprüften gestor-Partner handhaben Modelo 210-Einreichungen von A bis Z — 75–120 € pro Eigentümer pro Erklärung. Dauerauftrag für vierteljährliche Mieteinnahmen. Kommunikation auf Englisch, Italienisch, Deutsch.
Dies ist eine Schätzung. Spanisches Steuerrecht ändert sich jährlich — Sätze, Prozentsätze für fiktive Einkünfte und Abzugsregeln können sich mit jedem Haushaltsgesetz verschieben. Ihr gestor hat das letzte Wort darüber, was fällig ist.