ITP-Grunderwerbsteuer — Balearen
Die ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) ist die spanische Grunderwerbsteuer auf Gebrauchtwohnimmobilien. Die Balearen nutzen eine gestaffelte Struktur — 8 % auf die ersten 400.000 €, ansteigend bis 13 % auf Beträge über 2 Mio. €. Der Rechner berechnet Ihre Steuerlast nach Steuerstufen sofort.
| Band | Rate | Taxable | Tax |
|---|---|---|---|
| €0–€400,000 | 8% | €400,000 | €32,000 |
| €400,000–€600,000 | 9% | €200,000 | €18,000 |
| €600,000–€1,000,000 | 10% | €150,000 | €15,000 |
Wann die ITP anfällt
Die ITP ist die Grunderwerbsteuer für Gebrauchtwohnimmobilien in Spanien. Neubauten (Vorverkauf oder Erstbezug) unterliegen stattdessen der IVA (10 % Mehrwertsteuer) plus AJD-Stempelsteuer (1,2 %) — eine separate Berechnung. Die meisten Transaktionen ausländischer Käufer auf den Balearen sind Gebrauchtkäufe, daher zahlen Sie die ITP.
Zeitpunkt und Zahlungsweise
Die ITP ist innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde beim Notar fällig. Ihr Gestor oder Anwalt reicht das Modelo 600 bei der Agencia Tributaria de les Illes Balears ein und zahlt aus den für den Abschluss überwiesenen Mitteln. Die Quittung ist erforderlich, um das Eigentum im Registro de la Propiedad auf Ihren Namen eintragen zu lassen — ohne sie ist die Eigentumsübertragung rechtlich nicht abgeschlossen.
Gestaffelt, nicht pauschal
Die ITP-Struktur der Balearen funktioniert nach Steuerstufen (wie die Einkommensteuer), nicht als einheitlicher Pauschalsatz auf den gesamten Kaufpreis. Ein Kauf für 750.000 € wird mit 8 % auf die ersten 400.000 €, 9 % auf die nächsten 200.000 € und 10 % auf die restlichen 150.000 € besteuert — insgesamt 65.000 €, ein effektiver Satz von etwa 8,7 %. Der Rechner zeigt die Stufenaufschlüsselung, damit Sie genau sehen, wohin jeder Euro fließt.
Was nicht enthalten ist
Die ITP ist eine Zeile in Ihren Abschlusskosten. Sie zahlen auch Notargebühren (etwa 0,3–0,5 %), Grundbuchgebühren (etwa 0,1–0,3 %), Rechtsanwalts-/Gestor-Gebühren (etwa 1–1,5 % bei Inanspruchnahme eines Anwalts) und möglicherweise Maklergebühren auf der Käuferseite (in Spanien selten — üblicherweise vom Verkäufer bezahlt). Für die vollständige Aufschlüsselung nutzen Sie den Gesamttransaktionskostenrechner.
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